Freitag, 6. Juni 2008

Mythos im US Immigrationsrecht

Das Fernweh der Deutschen ist ungebrochen. Mit niedrigem Dollarkurs und einem Starken Euro bietet sich momentan geradezu die Gelegenheit sein finanzielles Glück in der Neuen Welt zu versuchen. Doch wer mit dem Gedanke spielt nach den USA auszuwandern sollte sich erst einmal bei einem Anwalt nach den Rahmenbedingungen einer Einwanderung in die USA erkundigen.
Leider gibt es viele Gerüchte bezüglich von Einwanderungen die sich beim näheren hinsehen als unrichtig herausstellen. Hier sind einige der häufigsten Falschinformationen die man vielerorts hört:
Mythos Nummer 1:Wenn man ein Kind auf amerikanischem Boden bekommt erhält man automatisch das Aufenthaltsrecht.“
Die Wahrheit ist, das in der Vergangenheit ein in Amerika geborenes Kind tatsächlich genutzt werden konnte, um einen Aufenthaltsstatus der Eltern zu erwerben. Allerdings wurde diese Regelung wegen zu häufigem Missbrauch vor längerer Zeit bereits aufgegeben und Eltern bekommen keinen direkten Aufenthaltstatus mehr. Selbst wenn der frischgeborene Amerikaner die Staatsbürgerschaft und damit das Aufenthaltsrecht in den USA hat, die Eltern müssen wieder heim.
Mythos Nummer 2:„Immobilienkauf führt automatisch zum Visa.“ Der Besitz eines Ferienhauses alleine führt nicht zur gewünschten Aufenthaltsgenehmigung. Deutsche die ein Ferienhaus besitzen sind den gleichen Visabedingungen unterworfen wie andere Touristen. Der Immobilienbesitz ändert da alleine nichts. Es gibt verschiedene Visatypen die eine Investition von erheblichen Geldmitteln oder eine Firmengründung zum Anlass nehmen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu geben. Allerdings sind die Rahmenbedingungen sehr spezifisch und man sollte sich genau erkundigen bei der nächsten Amerikanischen Botschaft oder bei einem auf US Immigration spezialisierten Anwalt.
Mythos Nummer 3:„Green Cards werden zum ‚Kauf’ angeboten“
Dies ist falsch. Es gibt die alljährliche Green Card Lotterie an der Deutsche und auch Bürger anderer Nationen teilnehmen können. Ein ausgewählter „Gewinner“ der Lotterie kann damit auf legalem Wege in die USA einreisen und verbleiben. Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung kann auch durch verschiedene Visatypen erfolgen. Zusammen mit dem Visaantrag muss auch eine Gebühr an die Einwanderungsbehörde errichtet werden. Diese Gebühr garantiert allerdings nicht das dem Antrag stattgegeben wird. Falls eine Aufenthaltsgenehmigung zum Verkauf angeboten wird, ist aller Wahrscheinlichkeit Betrug oder Fälschung mit im Spiel. Also Vorsicht bei allzu verlockenden Angeboten aus zweifelhaften Quellen.

Diese Hinweise sind nicht gedacht um interessierten Personenkreisen erschöpfende Rechtsauskunft zum Thema USA Einwanderungsrecht zu geben sondern sollten als Anregungung dienen sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren und anwaltlichen Rat zu suchen. Sein Sie kritisch bei der Beurteilung von Meinungen zum Thema Auswanderung. Eine gute Informationsquelle ist die Website der Amerikanischen Botschaft in Deutschland: http://germany.usembassy.gov/germany/visa/

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